Leapmotor Autohaus Borgmann
Dein Leapmotor Experte.

Entdecke die neue Generation der Elektromobilität mit Leapmotor – jetzt beim Autohaus Borgmann. Die innovative Marke steht für fortschrittliche Technologie, hohe Effizienz und ein herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Ob kompakter Stadtwagen oder geräumiges SUV: Mit Modellen wie dem T03 oder dem C10 bietet Leapmotor für jeden Anspruch die passende Lösung.
Profitiere von attraktiven Leasingangeboten für Privat- und Gewerbekunden, moderner Ausstattung und nachhaltiger Mobilität, ohne Kompromisse bei Komfort oder Leistung. Starte jetzt elektrisch durch und sichern Sie sich Ihr Wunschmodell zu Top-Konditionen.
Besuche uns in Gelsenkirchen & Marl, um die Zukunft der Elektromobilität hautnah zu erleben!
Borgmann GmbH
Rademachersweg 5
45894 Gelsenkirchen
Autohaus Borgmann
Herzlia-Allee 103 B
45770 Marl
Unsere Leapmotor Angebote
BIS ZU 6.000 € FÖRDERPRÄMIE FÜR DEINEN LEAPMOTOR²

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn du die Bedingungen erfüllst, kannst du von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so deinen Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
-Privatpersonen (keine Unternehmen).
-Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
-Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
Art & Höhe der Förderung:
-Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €
-Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €.
-Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
-Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
-Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
-EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
-mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 km
-Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Antrag:
-Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Gültigkeit:
-Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.
Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen.
Dein Ansprechpartner

Gorden Schlüter
Verkaufsberater LEAPMOTOR / Online Sales
Telefon: 0209 / 36097 57
per eMail anschreiben
2Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen findest du unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
*Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, gemäß amtlichem Messverfahren in der jeweils gültigen Fassung, können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.dat.de/co2/ im Internet zum Download bereitsteht.
**Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund zahlreicher Faktoren wie Fahrstil, Route, Wetter und Straßenbedingungen sowie Zustand, Gebrauch und Ausstattung des Fahrzeugs variieren.






