Der Škoda E-XTRA-Bonus
Jetzt doppelt profitieren: mit dem Škoda E-XTRA-Bonus zusätzlich zur staatlichen E-Auto-Förderung.
Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich jetzt besonders: Profitieren Sie von der geplanten staatlichen Elektroprämie1 mit bis zu 6.000 € beim Kauf oder Leasing eines neuen Škoda Elroq, Enyaq, Enyaq Coupé oder bis zu 4.500 € für Modelle mit Plug-in-Hybridantrieb und sichern Sie sich den Škoda E-XTRA-Bonus on top.
Unsere förderfähigen Modelle – wählen Sie Ihren Favoriten:
E-Auto Prämie
Bis zu 6.000 € Förderprämie sichern.
Seit dem 1. Januar 2026 unterstützt der Bund den Kauf und das Leasing von Elektrofahrzeugen wieder mit einer Kaufprämie um klimafreundlicheres Fahren zu ermöglichen. Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte
- Privatpersonen (keinen Unternehmen)
- Max. 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Grenze auf 90.000 €
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
Förderfähige Fahrzeuge
- EU-Fahrzeugklasse M1
- Reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern CO₂-Emission ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden
Antrag
- Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland beim BAFA
- Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen
Gültigkeit
- Gilt rückwirkend für Zulassungen ab 1. Januar 2026
- Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
- Förderung endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel, spätestens am 31.12.2029
- Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender endet die Förderfähigkeit spätestens am 30.06.2027
Förderstaffelung
| zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 | Haushalt mit einem Kinder unter 18 | Haushalt mit ≥ 2 Kindern unter 18 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vollelektrisch | Plug-in Hybrid | vollelektrisch | Plug-in Hybrid | vollelektrisch | Plug-in Hybrid | |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.000 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.000 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 45.000 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026. Detailinformationen finden Sie unter www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
1Sonderzahlung entspricht einer möglichen staatlichen Förderung i. H. v. 6.000 € (3.000 € Basisprämie + 1.000 € Kinderbonus + 2.000 € einkommensabhängige Zusatzförderung für Haushalte mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 €). Die Förderung ist vom Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausgezahlt. Die Volkswagen Leasing GmbH ist nicht an der Antragstellung beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für Bewilligung, Auszahlung oder Fördervoraussetzungen. Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 und bis zu einem Jahr rückwirkend für Zulassungen ab 1.1.2026 möglich. Details folgen mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Die staatliche Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, aktuell spätestens am 31.12.2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen unter bundesumweltministerium.de
*Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, gemäß amtlichem Messverfahren in der jeweils gültigen Fassung, können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.dat.de/co2/ im Internet zum Download bereitsteht.




