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Seit dem 1. Januar 2026 unterstützt der Bund den Kauf und das Leasing von Elektrofahrzeugen wieder mit einer Kaufprämie um klimafreundlicheres Fahren zu ermöglichen. Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte
- Privatpersonen (keinen Unternehmen)
- Max. 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Grenze auf 90.000 €
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
Förderfähige Fahrzeuge
- EU-Fahrzeugklasse M1
- Reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern CO₂-Emission ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden
Antrag
- Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland beim BAFA
- Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen
Gültigkeit
- Gilt rückwirkend für Zulassungen ab 1. Januar 2026
- Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
- Förderung endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel, spätestens am 31.12.2029
- Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender endet die Förderfähigkeit spätestens am 30.06.2027
Förderstaffelung
| zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 | Haushalt mit einem Kinder unter 18 | Haushalt mit ≥ 2 Kindern unter 18 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vollelektrisch | Plug-in Hybrid | vollelektrisch | Plug-in Hybrid | vollelektrisch | Plug-in Hybrid | |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.000 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.000 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 45.000 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026. Detailinformationen finden Sie unter www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
*Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, gemäß amtlichem Messverfahren in der jeweils gültigen Fassung, können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.dat.de/co2/ im Internet zum Download bereitsteht.







