Der B10 Hybrid EV Life.

Der SUV mit perfekter Balance zwischen Größe und geräumigem Innenraum.


Privatkunden Angebot

Leasingrate (mtl.)

234,00 €1

Sonderzahlung

3.310,00 €3

Vertragslaufzeit

36 Monate

Laufleistung p.a.

10.000 km

Ausstattungs-Highligths

  • ✓ Automatische Klimaanlage
  • ✓ Surround-Sound-System
  • ✓ 14,6-Zoll-2,5K-High-Definition-Infotainmentdisplay
  • ✓ Wärmepumpentechnologie
  • ✓ Panoramadach mit elektrisch verstellbarem Sonnenschutz
Leapmotor B10 Frontansicht

Leapmotor B10 Hybrid EV Life


18,8 kWh, 160 kW (218 PS), Automatikgetriebe. Betriebsart: Elektro. Energieverbrauch (gewichtet) 12,0 kWh/100 km plus 2,4 l/100 km (kombiniert); Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie 6,1 l/100 km (kombiniert); CO₂-Emissionen 54 g/km (kombiniert); CO₂-Klasse (gewichtet/kombiniert) B; CO₂-Klasse bei entladener Batterie E*

Komfort

  • Automatische Klimaanlage
  • Wärmepumpentechnologie
  • Automatische LED-Scheinwerfer
  • 6-fach manuell verstellbarer Fahrersitz
  • 4-fach manuell verstellbarer Beifahrersitz
  • Bluetooth-Schlüssel
  • Schlüsselloses Startsystem (NFC-Karte/PIN)
  • Parksensor hinten und 360°-Kamera
  • Panoramadach mit elektrisch verstellbarem Sonnenschutz

Infotainment

  • 14,6-Zoll-2,5K-High-Definition-Infotainmentdisplay
  • 8,8-Zoll-Instrumenttafel
  • DAB/FM-Radio
  • Surround-Sound-System mit 6 Lautsprecher
  • Online-Navigationssystem inkl. Kartenupdate
  • Kabelloses Laden vorne

Design

  • 18-Zoll-Leichtmetallfelgen
  • Reifen 225/50 R18 vorne
  • Reifen 235/50 R18 hinten
  • Versteckte Türgriffe

Sicherheit

  • Airbags vorne Fahrer u. Beifahrer
  • Mittel- und Seitenairbags vorne
  • Vorhangairbags vorne und hinten
  • L2 ADAS (12 hochpräzise Sensoren mit 16 ADAS-Funktionen)



Was ist ein Hybrid EV/REEV?

Ein REEV (Range Extended Electric Vehicle) ist ein Elektroauto mit Reichweitenverlängerer. Es fährt im Alltag voll elektrisch, hat aber zusätzlich einen kleinen Benzinmotor, der nur als Generator dient – also Strom erzeugt, wenn die Batterie leer wird. Der Verbrennungsmotor treibt nicht direkt die Räder an, sondern lädt lediglich die Batterie nach.

Vorteile eines REEV 

  • Vollelektrisches Fahrgefühl – leise, kraftvoll und lokal emissionsfrei auf Kurzstrecken.
  • Keine Reichweitenangst – zusätzlicher Generator sorgt für große Gesamtreichweite.
  • Einfache Energieversorgung – kann an der Steckdose oder Ladestation geladen werden, aber notfalls auch mit Benzin weiterfahren.
  • Niedriger Verbrauch & Emissionen – der Benzinmotor läuft nur, wenn nötig, und meist im optimalen Effizienzbereich.

BIS ZU 6.000 € FÖRDERPRÄMIE FÜR DEINEN B10

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn du die Bedingungen erfüllst, kannst du von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so deinen Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
 
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
 
Anspruchsberechtigte:
-Privatpersonen (keine Unternehmen).
-Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
-Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
 
Art & Höhe der Förderung:
-Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €
-Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €.
-Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
-Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
-Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
 
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
-EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
-mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 km
-Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
 
Antrag:
-Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
 
Gültigkeit:
-Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.
 

Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen.


Mitarbeiter Gorden Schlüter

Gorden Schlüter
Verkaufsberater LEAPMOTOR / Online Sales

 

Telefon: 0209 / 36097 57


1Gesamtbetrag: 11.734,- €. Ein unverbindliches Privatkunden-Leasingangebot (Bonität vorausgesetzt) der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg, für die Borgmann GmbH als ungebundener Vermittler tätig ist. Abrechnung nach Vertragsende: Abgerechnet werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ein Ausgleich für ggf. vorhandene Schäden. Überführungskosten i.H.v. 1.490,- € werden separat durch die Borgmann GmbH berechnet. Nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt..

3Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen findest du unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

*Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, gemäß amtlichem Messverfahren in der jeweils gültigen Fassung, können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.dat.de/co2/ im Internet zum Download bereitsteht.