Borgmann's Elektrobonus

Wir gehen für sie bei der Bafa-Prämie in Vorkasse1 - Keine Zwischenfinanzierung nötig.

Zudem übernehmen wir für sie die Beantragung der Fördermittel für alle Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybriden.

In der Regel sind in allen Angeboten zu Elektrofahrzeugen und Plug-In Hybriden die Bafa-Prämien vom Staat mit einkalkuliert.
Diese muss vom Kunden zwischenfinanziert werden, ansonsten lässt sich das Angebot zum jeweiligen Fahrzeug so nicht wahrnehmen.

Die Bafa-Prämie muss bei Zulassung des Neufahrzeuges gezahlt werden. Erst dann kann die Beantragung beim Bundesamt erfolgen.
Je nach Arbeitsaufkommen beim Bundesamt kann die Prüfung und Auszahlung der Prämie mehrere Monate dauern.
Dieser Zeitraum muss vom Käufer überbrückt werden (Zwischenfinanzierung).

Nicht bei Borgmann. Wir übernehmen diese finanzielle Lücke, die komplette Abwicklung, und schaffen so einen stressfreien Umstieg auf E-Mobilität im Sinne unserer Kunden.

1) Für die staatliche Förderung (BAFA-Anteil) in der jeweiligen Höhe  gehen wir für den Kunden in Vorleistung und  diese wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, FrankfurterStraße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, durch uns mit einer entsprechenden Vollmacht des Kunden beantragt. Die Auszahlung des BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach Zulassung des Fahrzeugs.