Hyundai KONA ELEKTRO 100KW

im Black Leasing Deal

 

 

Leasingangebot

Ausstattungshighlights:

  • Select-Paket 1
  • Sicherheitsausstattung
  • Assistenzsysteme Smart Sense
  • Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit
  • Abstandsregelung und Stoppfunktion (ASCC)
  • Autonomer Notbremsassistent (FCA) inkl.
  • Frontkollisionswarner mit Fahrradfahrererkennung (FCA-Cyc.)
  • Einparkhilfe
  • Einparkhilfe hinten
  • Komfort und Innenausstattung
  • Lenkrad beheizbar
  • Sitzheizung vorne

Beispielfotos der Baureihe.
Ausstattungsmerkmale ggf. nicht Bestandteil des Angebots.

Leasingrate (mtl.)

277,00 €1

Sonderzahlung

4.500,00 € (Umweltprämie - Wir gehen in Vorkasse)4

Vertragslaufzeit

48 Monate

Laufleistung p.a.

7.500 km

Angebot anfordern

Hyundai KONA ELEKTRO Advantage 100KW 5Türen, 1Gang Automatik Betriebsart: Elektro. Energieverbrauch: 14,30 kWh / 100km kombiniert. CO2-Emissionen (g/km): 0 kombiniert.*

1Gesamtbetrag: 17.796,00 €. Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bonität vorrausgesetzt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Abgerechnet werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ein Ausgleich für ggf. vorhandene Schäden. Zulassung- und Überführungskosten i.H.v. 990,- € werden separat an die Borgmann GmbH enrichtet. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.. Nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

3Angebot gültig bis zum 30.11.2023. Nur bei Abschluss eines Vertrages mit der Borgmann GmbH. Der Zubehörgutschein ist ausschließlich bei der Borgmann GmbH einlösbar und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Dieses Angebot kann nicht mit anderen Werbeaktionen oder Rabatten kombiniert werden. Gutchein ist nicht übertragbar. Die Gutscheinbedingungen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Borgmann GmbH.   

4Für die staatliche Förderung (BAFA-Anteil) in der jeweiligen Höhe  gehen wir für den Kunden in Vorleistung und  diese wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, FrankfurterStraße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, durch uns mit einer entsprechenden Vollmacht des Kunden beantragt. Die Auszahlung des BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach Zulassung des Fahrzeugs. 

 

*Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren(§2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw.  anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2 -Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweise nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des  Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst.CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emissionen aller in Deutschland angebotenen  Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.