Toyota Aygo X Pulse
im Borgmann Black Leasing Deal
Ausstattungshighlights:
- Start-/Stop-Knopf
- 4,2" Multi-Info-Farbdisplay
- Start-/Stop-Automatik
- Sitzheizung Fahrer und Beifahrer
- Follow-me-Home Funktion in die Hauptscheinwerfer integriert
- Smartphone-Integration (Apple CarPlay & AndroidAuto)
- 8" Multimediadisplay
- Toyota Smart Connect mit Cloud-Navigation
- Verkehrszeichenerkennung (RSA)
- Pre-Collision System (PCS) mit Fußgänger- und Radfahrererkennung
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Kreuzungs-Assistent
- Spurverfolgungsassistent
- Und viele mehr…

Leasingrate (mtl.) | 169,00 €1 |
Sonderzahlung | 0,00 € |
Vertragslaufzeit | 48 Monate |
Laufleistung p.a. | 10.000 km |
Abbildungen zeigen Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
TOYOTA Aygo X Pulse, Leistung: 53 kW (72 PS), Hubraum: 998 cm³, Kraftstoff: Benzin. Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100km: 4,8 (WLTP) CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 109 (WLTP)*
1Gesamtbetrag: 8.112,00 €. Ein Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota Allee 5, 50858 Köln, für die Borgmann GmbH als ungebundener Vermittler tätig ist. Abrechnung nach Vertragsende: Abgerechnet werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ein Ausgleich für ggf. vorhandene Schäden. Bonität vorrausgesetzt. Nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.Zulassung- und Überführungskosten i.H.v. 1.190,00 - € separat an die Borgmann Automobile GmbH enrichtet. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt..
3Angebot gültig bis zum 30.11.2023. Nur bei Abschluss eines Vertrages mit der Borgmann GmbH. Der Zubehörgutschein ist ausschließlich bei der Borgmann GmbH einlösbar und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Dieses Angebot kann nicht mit anderen Werbeaktionen oder Rabatten kombiniert werden. Gutchein ist nicht übertragbar. Die Gutscheinbedingungen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Borgmann GmbH.
* Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen.